Wenn Sie in die Kirche eintreten möchten

Es gilt: Die Taufe bleibt immer gültig.
Wenn Sie in die Kirche eintreten möchten, warte keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie dürfen sich erklären, aber Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Ein vorangegangener Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig.

Wenn Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen. Die formale Aufnahme geschieht durch das Ausfüllen eines Formulars und Ihre Unterschrift. Die Aufnahme selbst kann je nach Wunsch sofort festgestellt werden oder bei einem besonderen Anlass (z.B. Teilnahme an einem Gottesdienst) vollzogen werden. Falls vorhanden bringen Sie bitte zu dem Gespräch die Austrittserklärung vom Amtsgericht mit. Sollten Sie von der katholischen Kirche in die evangelische Kirche wechseln wollen, ist dazu erforderlich, dass sie zuerst bei Ihrem Amtsgericht oder beim Ortsgericht aus der katholischen Kirche austreten.

Es gibt mehrere Möglichkeiten für die Abwicklung des Procedere eines Eintritts.

a) bei Ihrem Gemeindepfarrer/Ihrer Gemeindepfarrerin.

b) bei einem Pfarrer/einer Pfarrerin Ihres Vertrauens und Ihrer Wahl

c) bei einer Kircheneintrittsstelle: Eine solche Kircheneintrittsstelle ist z. B. in Darmstadt im Offenen Haus, Rheinstraße

Und was kostet das?

Der Akt des Eintritts ist kostenlos für Sie. Die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche kostet etwas und wird in Form von Kirchensteuer, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen, beglichen. Die Kirchensteuer wirkt sich auf Lohn- und Einkommensteuer insofern positiv aus, da sie zugleich als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

Die Kirche verwendet sie die Gelder für verschiedenene gemeinnützige und soziale Zwecke wie Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten, Jugendarbeit und darüberhinaus auch für Musik und Kultur. Außerdem benötigt sie das Geld um Ihre eigenen Ausgaben zu decken wie z. B. den Erhalt ihrer Gebäude, Bezahlung der Pafarrpersonen usw.

Und nicht zuletzt für die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen. Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten bewegen eine Menge! Auch für Sie.

… und das bringt’s:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Sie können die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
  • Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren.
  • Sie können an den Wahlen zur Gemeindeleitung (Kirchenvorstand) und an den Gemeindeversammlungen teilnehmen.
  • hrer Mitgliedschaft stärkt die evangelische Kirche und so leisten Sie einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft menschlicher zu gestalten.
  • Durch die Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl gehören Sie auch der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland an und somit zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.
  • Und nicht zuletzt helfen Sie mit, dass die altehrwürdigen Kirchengebäude erhalten werden.

Näheres finden Sie auf der Seite der ev. Kirche von Hessen Naussau. Oder setzen Sie sich mit dem Gemeindebüro in Verbindung (06162/3386). Ein Gespräch mit einem der Pfarrer sollte schon sein.

Formular für den Eintritt in die ev. Kirche